Blindengeld beantragen
Landesrechtliche Leistung zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen, unabhängig vom Einkommen.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Versorgungsamt stellen
Mit augenärztlichen Befunden zum Sehvermögen.
- 2
Medizinische Begutachtung
Feststellung der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung.
- 3
Laufende monatliche Zahlung
Abhängig vom Bundesland, ggf. Anrechnung von Pflegeleistungen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Augenärztliches Gutachten nicht aktuell oder unvollständig
- • Anrechnung anderer Leistungen (z. B. Pflegegeld) nicht berücksichtigt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung medizinisch nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Augenärztliches Gutachten nicht aktuell oder unvollständig
- •Anrechnung anderer Leistungen (z. B. Pflegegeld) nicht berücksichtigt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung medizinisch nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.