StaatsNavigator
Sozialleistungen

Blindengeld beantragen

Landesrechtliche Leistung zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen, unabhängig vom Einkommen.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Versorgungsamt stellen

    Mit augenärztlichen Befunden zum Sehvermögen.

  2. 2

    Medizinische Begutachtung

    Feststellung der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung.

  3. 3

    Laufende monatliche Zahlung

    Abhängig vom Bundesland, ggf. Anrechnung von Pflegeleistungen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Augenärztliches Gutachten nicht aktuell oder unvollständig
  • Anrechnung anderer Leistungen (z. B. Pflegegeld) nicht berücksichtigt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung medizinisch nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Augenärztliches Gutachten nicht aktuell oder unvollständig
  • Anrechnung anderer Leistungen (z. B. Pflegegeld) nicht berücksichtigt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung medizinisch nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Weiterlesen