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Aufenthalt & Migration

Daueraufenthalt-EU beantragen

Unbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und weitere Voraussetzungen erfüllen.

Bearbeitung: ca. 3 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    5 Jahre Aufenthalt, Sprachkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt, Rentenversicherungsbeiträge.

  2. 2

    Antrag bei der Ausländerbehörde stellen

    Mit Nachweisen zu Einkommen, Sprache und Wohnraum.

  3. 3

    Erteilung der Niederlassungserlaubnis-EU

    Unbefristet und mit erweiterter Freizügigkeit innerhalb der EU.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Vorgeschriebene Vorbeitragszeiten zur Rentenversicherung (60 Monate) nicht erreicht
  • Nachweise zu Wohnraum (ausreichende Wohnfläche) fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht gesichert
  • Sprachkenntnisse (i. d. R. B1) oder Rentenbeiträge (60 Monate) nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Drittstaatsangehörige mit mindestens 5-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt, gesichertem Lebensunterhalt und ausreichenden Sprachkenntnissen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Vorgeschriebene Vorbeitragszeiten zur Rentenversicherung (60 Monate) nicht erreicht
  • Nachweise zu Wohnraum (ausreichende Wohnfläche) fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht gesichert
  • Sprachkenntnisse (i. d. R. B1) oder Rentenbeiträge (60 Monate) nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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