Daueraufenthalt-EU beantragen
Unbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und weitere Voraussetzungen erfüllen.
So gehen Sie vor
- 1
Voraussetzungen prüfen
5 Jahre Aufenthalt, Sprachkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt, Rentenversicherungsbeiträge.
- 2
Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
Mit Nachweisen zu Einkommen, Sprache und Wohnraum.
- 3
Erteilung der Niederlassungserlaubnis-EU
Unbefristet und mit erweiterter Freizügigkeit innerhalb der EU.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Vorgeschriebene Vorbeitragszeiten zur Rentenversicherung (60 Monate) nicht erreicht
- • Nachweise zu Wohnraum (ausreichende Wohnfläche) fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Lebensunterhalt nicht gesichert
- • Sprachkenntnisse (i. d. R. B1) oder Rentenbeiträge (60 Monate) nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Drittstaatsangehörige mit mindestens 5-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt, gesichertem Lebensunterhalt und ausreichenden Sprachkenntnissen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Vorgeschriebene Vorbeitragszeiten zur Rentenversicherung (60 Monate) nicht erreicht
- •Nachweise zu Wohnraum (ausreichende Wohnfläche) fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lebensunterhalt nicht gesichert
- •Sprachkenntnisse (i. d. R. B1) oder Rentenbeiträge (60 Monate) nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.