Digitalisierungsförderung für Unternehmen beantragen
Zuschuss zu Investitionen in digitale Technologien, Software oder IT-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen.
So gehen Sie vor
- 1
Förderfähigkeit prüfen
Über das Programmportal von BAFA oder der Landesförderbank.
- 2
Antrag vor Auftragsvergabe stellen
Mit Angeboten und Maßnahmenbeschreibung.
- 3
Umsetzung und Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Maßnahme einreichen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Angebote eingeholt und Aufträge erteilt, bevor der Zuwendungsbescheid vorlag
- • Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Investition fällt nicht unter die förderfähigen Maßnahmen
- • Antrag erst nach Auftragsvergabe gestellt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Kleine und mittlere Unternehmen, die in Digitalisierungsmaßnahmen investieren.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Angebote eingeholt und Aufträge erteilt, bevor der Zuwendungsbescheid vorlag
- •Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Investition fällt nicht unter die förderfähigen Maßnahmen
- •Antrag erst nach Auftragsvergabe gestellt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.