Heizungsförderung beantragen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme (z. B. Wärmepumpe).
So gehen Sie vor
- 1
Förderfähigkeit prüfen
Über die KfW-Plattform „Heizungsförderung für Privatpersonen“.
- 2
Antrag vor Beauftragung stellen
Bei der KfW, Fördersätze: 30 % Grundförderung plus ggf. Boni (Einkommen, Geschwindigkeit, Effizienz) bis max. 70 %.
- 3
Maßnahme umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen
Fachunternehmererklärung und Rechnungen hochladen, danach Auszahlung.
Benötigte Unterlagen
- FachunternehmererklärungPflichtOft vergessen
- RechnungenPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Vertragsabschluss mit Heizungsbauer gestellt
- • Fachunternehmererklärung fehlt bei Auszahlungsantrag
Häufige Ablehnungsgründe
- • Maßnahme vor Antragstellung begonnen (ohne Ausnahmeregelung)
- • Förderfähige Technik nicht erfüllt (z. B. Effizienzanforderungen)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer von Wohngebäuden (selbstnutzend oder vermietend) sowie unter Bedingungen Mieter für bestimmte Maßnahmen.
Einkommensgrenze
Zusätzlicher Einkommens-Bonus (30 Prozentpunkte) für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Vertragsabschluss mit Heizungsbauer gestellt
- •Fachunternehmererklärung fehlt bei Auszahlungsantrag
Häufige Ablehnungsgründe
- •Maßnahme vor Antragstellung begonnen (ohne Ausnahmeregelung)
- •Förderfähige Technik nicht erfüllt (z. B. Effizienzanforderungen)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie hoch ist die maximale Förderung?▼
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (Grundförderung 30 % plus Einkommens-, Geschwindigkeits- und Effizienzbonus), gedeckelt auf förderfähige Kosten von max. 30.000 € bei einer Wohneinheit.