Energieberatung-Förderung beantragen
Zuschuss zu den Kosten einer professionellen Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Förderung „Energieberatung für Wohngebäude“).
So gehen Sie vor
- 1
Zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden
Über die Energieeffizienz-Expertenliste (dena).
- 2
Antrag beim BAFA stellen
Vor Beauftragung des Beraters online stellen.
- 3
Beratung durchführen lassen und Bericht einreichen
Zuschuss von bis zu 80 % der Beratungskosten (gedeckelt).
Benötigte Unterlagen
- Beratungsbericht (iSFP)PflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag nicht vor Vertragsschluss mit dem Berater gestellt
- • Beratungsbericht nicht fristgerecht eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Berater nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet
- • Antrag erst nach Beratungsbeginn gestellt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer von Wohngebäuden, die eine Energieberatung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten in Anspruch nehmen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nicht vor Vertragsschluss mit dem Berater gestellt
- •Beratungsbericht nicht fristgerecht eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Berater nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet
- •Antrag erst nach Beratungsbeginn gestellt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie hoch ist der Zuschuss?▼
Bis zu 80 % der Beratungskosten, für Ein- und Zweifamilienhäuser gedeckelt auf 1.300 €, für Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten auf 1.700 €.