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Förderungen & Energie

Energieberatung-Förderung beantragen

Zuschuss zu den Kosten einer professionellen Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Förderung „Energieberatung für Wohngebäude“).

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden

    Über die Energieeffizienz-Expertenliste (dena).

  2. 2

    Antrag beim BAFA stellen

    Vor Beauftragung des Beraters online stellen.

  3. 3

    Beratung durchführen lassen und Bericht einreichen

    Zuschuss von bis zu 80 % der Beratungskosten (gedeckelt).

Benötigte Unterlagen

  • Beratungsbericht (iSFP)PflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Antrag nicht vor Vertragsschluss mit dem Berater gestellt
  • Beratungsbericht nicht fristgerecht eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Berater nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet
  • Antrag erst nach Beratungsbeginn gestellt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer von Wohngebäuden, die eine Energieberatung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten in Anspruch nehmen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nicht vor Vertragsschluss mit dem Berater gestellt
  • Beratungsbericht nicht fristgerecht eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Berater nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet
  • Antrag erst nach Beratungsbeginn gestellt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bis zu 80 % der Beratungskosten, für Ein- und Zweifamilienhäuser gedeckelt auf 1.300 €, für Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten auf 1.700 €.

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