Eingliederungshilfe beantragen
Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung, z. B. Assistenzleistungen, Wohnformen oder Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Sozialamt/Träger der Eingliederungshilfe stellen
Mit ärztlichen Unterlagen zur Art und Schwere der Behinderung.
- 2
Gesamtplanverfahren
Bedarfsermittlung gemeinsam mit der betroffenen Person.
- 3
Bewilligung der Leistungen
Z. B. Assistenz, Wohnunterstützung, Teilhabe am Arbeitsleben.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Gesamtplanverfahren nicht durchlaufen
- • Ärztliche Unterlagen zur Behinderung unvollständig
Häufige Ablehnungsgründe
- • Wesentliche Behinderung nicht festgestellt
- • Bedarf kann durch andere Leistungsträger gedeckt werden (Vorrang anderer Leistungen)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Menschen mit wesentlicher Behinderung oder drohender Behinderung, die Unterstützung zur Teilhabe benötigen.
Einkommensgrenze
Einkommens- und Vermögenseinsatz nach SGB IX/SGB XII, mit erhöhten Freibeträgen gegenüber der reinen Sozialhilfe.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Gesamtplanverfahren nicht durchlaufen
- •Ärztliche Unterlagen zur Behinderung unvollständig
Häufige Ablehnungsgründe
- •Wesentliche Behinderung nicht festgestellt
- •Bedarf kann durch andere Leistungsträger gedeckt werden (Vorrang anderer Leistungen)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.