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Sozialleistungen

Eingliederungshilfe beantragen

Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung, z. B. Assistenzleistungen, Wohnformen oder Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX).

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Sozialamt/Träger der Eingliederungshilfe stellen

    Mit ärztlichen Unterlagen zur Art und Schwere der Behinderung.

  2. 2

    Gesamtplanverfahren

    Bedarfsermittlung gemeinsam mit der betroffenen Person.

  3. 3

    Bewilligung der Leistungen

    Z. B. Assistenz, Wohnunterstützung, Teilhabe am Arbeitsleben.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Gesamtplanverfahren nicht durchlaufen
  • Ärztliche Unterlagen zur Behinderung unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Wesentliche Behinderung nicht festgestellt
  • Bedarf kann durch andere Leistungsträger gedeckt werden (Vorrang anderer Leistungen)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Menschen mit wesentlicher Behinderung oder drohender Behinderung, die Unterstützung zur Teilhabe benötigen.

Einkommensgrenze

Einkommens- und Vermögenseinsatz nach SGB IX/SGB XII, mit erhöhten Freibeträgen gegenüber der reinen Sozialhilfe.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Gesamtplanverfahren nicht durchlaufen
  • Ärztliche Unterlagen zur Behinderung unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Wesentliche Behinderung nicht festgestellt
  • Bedarf kann durch andere Leistungsträger gedeckt werden (Vorrang anderer Leistungen)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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