Förderung für ein Energieaudit beantragen
Zuschuss zu den Kosten eines Energieaudits bzw. einer Energieberatung für Unternehmen oder Wohngebäude zur Identifikation von Einsparpotenzialen.
So gehen Sie vor
- 1
Zugelassenen Energieberater auswählen
Aus der Energieeffizienz-Expertenliste.
- 2
Antrag vor Beauftragung stellen
Beim BAFA, mit Angebot des Beraters.
- 3
Durchführung der Beratung und Verwendungsnachweis
Energieausweis bzw. Sanierungsfahrplan als Ergebnis.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Berater ohne Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste beauftragt
- • Förderantrag erst nach Beginn der Beratung gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Berater nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet
- • Antrag erst nach Beauftragung des Beraters gestellt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unternehmen (insbesondere KMU) und Eigentümer von Wohngebäuden.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Berater ohne Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste beauftragt
- •Förderantrag erst nach Beginn der Beratung gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Berater nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet
- •Antrag erst nach Beauftragung des Beraters gestellt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.