Erbschaftsteuererklärung abgeben
Erklärung gegenüber dem Finanzamt über den Erwerb von Todes wegen zur Festsetzung der Erbschaftsteuer, soweit Freibeträge überschritten werden.
So gehen Sie vor
- 1
Erwerb anzeigen
Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Erwerb beim Finanzamt anzeigen.
- 2
Erbschaftsteuererklärung abgeben
Auf Anforderung des Finanzamts, mit Bewertung des Nachlassvermögens.
- 3
Steuerbescheid und Zahlung
Nach Abzug der persönlichen Freibeträge wird die Steuer festgesetzt.
Benötigte Unterlagen
- Erbschein oder Testamentseröffnungsprotokoll
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anzeige des Erwerbs (innerhalb von 3 Monaten) gegenüber dem Finanzamt versäumt
- • Bewertung von Immobilien oder Betriebsvermögen ohne fachliche Unterstützung vorgenommen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte, deren Erwerb die persönlichen Freibeträge übersteigt oder die zur Abgabe aufgefordert wurden.
Einkommensgrenze
Persönliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad, z. B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anzeige des Erwerbs (innerhalb von 3 Monaten) gegenüber dem Finanzamt versäumt
- •Bewertung von Immobilien oder Betriebsvermögen ohne fachliche Unterstützung vorgenommen
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.