Fahrtenbuchauflage anfechten
Widerspruch oder Klage gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch die Straßenverkehrsbehörde nach einem nicht aufgeklärten Verkehrsverstoß.
So gehen Sie vor
- 1
Anhörung im Bußgeldverfahren ernst nehmen
Aktive Mitwirkung an der Fahrerermittlung kann die Auflage vermeiden.
- 2
Widerspruch gegen die Fahrtenbuchauflage
Bei der Straßenverkehrsbehörde, ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht.
- 3
Führen des Fahrtenbuchs bei Bestandskraft
Für die angeordnete Dauer, mit Bußgeld bei Verstößen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Mitwirkung bei der Fahrerermittlung im Bußgeldverfahren versäumt, dadurch Auflage erst ausgelöst
Häufige Ablehnungsgründe
- • Halter hat an der Aufklärung des Verstoßes nicht ausreichend mitgewirkt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Fahrzeughalter, denen nach einem Verkehrsverstoß ohne Fahrerermittlung eine Fahrtenbuchauflage angeordnet wurde.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 30.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Mitwirkung bei der Fahrerermittlung im Bußgeldverfahren versäumt, dadurch Auflage erst ausgelöst
Häufige Ablehnungsgründe
- •Halter hat an der Aufklärung des Verstoßes nicht ausreichend mitgewirkt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.