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Verkehr

Fahrtenbuchauflage anfechten

Widerspruch oder Klage gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch die Straßenverkehrsbehörde nach einem nicht aufgeklärten Verkehrsverstoß.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 30.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anhörung im Bußgeldverfahren ernst nehmen

    Aktive Mitwirkung an der Fahrerermittlung kann die Auflage vermeiden.

  2. 2

    Widerspruch gegen die Fahrtenbuchauflage

    Bei der Straßenverkehrsbehörde, ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht.

  3. 3

    Führen des Fahrtenbuchs bei Bestandskraft

    Für die angeordnete Dauer, mit Bußgeld bei Verstößen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Mitwirkung bei der Fahrerermittlung im Bußgeldverfahren versäumt, dadurch Auflage erst ausgelöst

Häufige Ablehnungsgründe

  • Halter hat an der Aufklärung des Verstoßes nicht ausreichend mitgewirkt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Fahrzeughalter, denen nach einem Verkehrsverstoß ohne Fahrerermittlung eine Fahrtenbuchauflage angeordnet wurde.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 30.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Mitwirkung bei der Fahrerermittlung im Bußgeldverfahren versäumt, dadurch Auflage erst ausgelöst

Häufige Ablehnungsgründe

  • Halter hat an der Aufklärung des Verstoßes nicht ausreichend mitgewirkt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

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