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Recht & Justiz

Klage gegen einen Behördenbescheid erheben

Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, nachdem der Widerspruch erfolglos blieb.

Bearbeitung: ca. 9 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 35.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Widerspruchsbescheid abwarten

    Klage ist erst nach erfolglosem Widerspruch zulässig (sofern kein Ausnahmefall).

  2. 2

    Klage beim Verwaltungsgericht einreichen

    Schriftlich oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (beA/EGVP), Frist: 1 Monat.

  3. 3

    Mündliche Verhandlung und Urteil

    Bei Unterliegen ist Berufung/Revision unter Voraussetzungen möglich.

Benötigte Unterlagen

  • WiderspruchsbescheidPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 9 Monate

Offiziell: max. ca. 12 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Klagefrist (1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids) versäumt
  • Kein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt trotz geringen Einkommens

Häufige Ablehnungsgründe

  • Klagefrist von einem Monat versäumt
  • Klage unzulässig (z. B. fehlendes Vorverfahren)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, deren Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt abgelehnt wurde oder bei denen ein Vorverfahren entbehrlich ist.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 9 Monate

Erfolgsquote

ca. 35.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Klagefrist (1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids) versäumt
  • Kein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt trotz geringen Einkommens

Häufige Ablehnungsgründe

  • Klagefrist von einem Monat versäumt
  • Klage unzulässig (z. B. fehlendes Vorverfahren)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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