Klage gegen einen Behördenbescheid erheben
Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, nachdem der Widerspruch erfolglos blieb.
So gehen Sie vor
- 1
Widerspruchsbescheid abwarten
Klage ist erst nach erfolglosem Widerspruch zulässig (sofern kein Ausnahmefall).
- 2
Klage beim Verwaltungsgericht einreichen
Schriftlich oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (beA/EGVP), Frist: 1 Monat.
- 3
Mündliche Verhandlung und Urteil
Bei Unterliegen ist Berufung/Revision unter Voraussetzungen möglich.
Benötigte Unterlagen
- WiderspruchsbescheidPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 9 Monate
Offiziell: max. ca. 12 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Klagefrist (1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids) versäumt
- • Kein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt trotz geringen Einkommens
Häufige Ablehnungsgründe
- • Klagefrist von einem Monat versäumt
- • Klage unzulässig (z. B. fehlendes Vorverfahren)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, deren Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt abgelehnt wurde oder bei denen ein Vorverfahren entbehrlich ist.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 35.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Klagefrist (1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids) versäumt
- •Kein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt trotz geringen Einkommens
Häufige Ablehnungsgründe
- •Klagefrist von einem Monat versäumt
- •Klage unzulässig (z. B. fehlendes Vorverfahren)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.