Klage vor dem Finanzgericht erheben
Klage gegen eine Einspruchsentscheidung des Finanzamts vor dem zuständigen Finanzgericht.
So gehen Sie vor
- 1
Einspruchsentscheidung abwarten
Klage ist erst nach abgeschlossenem Einspruchsverfahren zulässig.
- 2
Klage beim Finanzgericht einreichen
Schriftlich oder elektronisch, innerhalb eines Monats.
- 3
Aussetzung der Vollziehung beantragen
Damit die strittige Steuer bis zur Entscheidung nicht gezahlt werden muss.
Benötigte Unterlagen
- EinspruchsentscheidungPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 18 Monate
Offiziell: max. ca. 12 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Klagefrist (1 Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung) versäumt
- • Aussetzung der Vollziehung nicht beantragt, dadurch Steuer trotz Klage fällig
Häufige Ablehnungsgründe
- • Klagefrist von einem Monat versäumt
- • Einspruchsverfahren nicht abgeschlossen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Steuerpflichtige, deren Einspruch gegen einen Steuerbescheid abgelehnt wurde.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 18 Monate
Erfolgsquote
ca. 35.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Klagefrist (1 Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung) versäumt
- •Aussetzung der Vollziehung nicht beantragt, dadurch Steuer trotz Klage fällig
Häufige Ablehnungsgründe
- •Klagefrist von einem Monat versäumt
- •Einspruchsverfahren nicht abgeschlossen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.