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Sonstiges

Fundsache beim Fundbüro abgeben

Abgabe eines gefundenen Gegenstands beim städtischen Fundbüro, einschließlich Informationen zu Finderlohn und Eigentumsübergang.

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Fund unverzüglich anzeigen

    Beim Fundbüro oder der Polizei, mit Angabe von Fundort und -zeit.

  2. 2

    Gegenstand abgeben

    Das Fundbüro verwahrt die Sache und sucht den Eigentümer.

  3. 3

    Finderlohn bzw. Eigentumsübergang

    Nach Ablauf der gesetzlichen Frist (i. d. R. 6 Monate) kann der Finder Eigentümer werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Fund nicht unverzüglich angezeigt bzw. abgegeben
  • Anspruch auf Finderlohn nicht geltend gemacht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die einen verlorenen Gegenstand gefunden haben.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Fund nicht unverzüglich angezeigt bzw. abgegeben
  • Anspruch auf Finderlohn nicht geltend gemacht

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Weiterlesen