Fundsache beim Fundbüro abgeben
Abgabe eines gefundenen Gegenstands beim städtischen Fundbüro, einschließlich Informationen zu Finderlohn und Eigentumsübergang.
So gehen Sie vor
- 1
Fund unverzüglich anzeigen
Beim Fundbüro oder der Polizei, mit Angabe von Fundort und -zeit.
- 2
Gegenstand abgeben
Das Fundbüro verwahrt die Sache und sucht den Eigentümer.
- 3
Finderlohn bzw. Eigentumsübergang
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist (i. d. R. 6 Monate) kann der Finder Eigentümer werden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 1 Tag
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Fund nicht unverzüglich angezeigt bzw. abgegeben
- • Anspruch auf Finderlohn nicht geltend gemacht
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die einen verlorenen Gegenstand gefunden haben.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Fund nicht unverzüglich angezeigt bzw. abgegeben
- •Anspruch auf Finderlohn nicht geltend gemacht
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.