Garagenbaugenehmigung beantragen
Baugenehmigung bzw. Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Garage oder eines Carports auf einem Grundstück.
So gehen Sie vor
- 1
Verfahrensfreiheit prüfen
Kleine Garagen sind in vielen Bundesländern bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei.
- 2
Bauantrag bzw. Genehmigungsfreistellung einreichen
Mit Lageplan und Bauzeichnung beim Bauamt.
- 3
Baubeginn nach Genehmigung/Fristablauf
Bei Genehmigungsfreistellung nach Ablauf der Einspruchsfrist der Gemeinde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Verfahrensfreiheit nach Landesbauordnung falsch eingeschätzt (Größe überschritten)
- • Lageplan nicht maßstabsgetreu eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten
- • Festsetzungen des Bebauungsplans verletzt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, die eine Garage oder einen Carport errichten möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Verfahrensfreiheit nach Landesbauordnung falsch eingeschätzt (Größe überschritten)
- •Lageplan nicht maßstabsgetreu eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten
- •Festsetzungen des Bebauungsplans verletzt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.