Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen
Behördliche Erlaubnis für das Halten von Hunden, die nach Landesrecht als gefährlich oder kampfhundeartig eingestuft werden.
So gehen Sie vor
- 1
Sachkundenachweis und Führungszeugnis vorlegen
Nachweis der persönlichen Eignung.
- 2
Haftpflichtversicherung nachweisen
Mit Mindestdeckungssummen nach Landesrecht.
- 3
Wesenstest absolvieren (falls gefordert)
Bei manchen Rassen Voraussetzung für die Erlaubnis.
Benötigte Unterlagen
- FührungszeugnisPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Haltung bereits vor Erteilung der Erlaubnis begonnen
- • Wesenstest des Hundes nicht absolviert
Häufige Ablehnungsgründe
- • Zuverlässigkeit der haltenden Person nicht nachgewiesen (Führungszeugnis)
- • Fehlender Sachkundenachweis
- • Haftpflichtversicherung nicht ausreichend
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Haltung bereits vor Erteilung der Erlaubnis begonnen
- •Wesenstest des Hundes nicht absolviert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Zuverlässigkeit der haltenden Person nicht nachgewiesen (Führungszeugnis)
- •Fehlender Sachkundenachweis
- •Haftpflichtversicherung nicht ausreichend
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.