Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen
Anerkennung eines Vereins oder einer Organisation als gemeinnützig nach der Abgabenordnung, verbunden mit Steuerbefreiungen und Spendenquittungsrecht.
So gehen Sie vor
- 1
Satzung an Mustersatzung anpassen
Anlage 1 zu § 60 AO enthält die formalen Mindestanforderungen.
- 2
Antrag beim zuständigen Finanzamt
Vorlage der Satzung zur Prüfung der satzungsmäßigen Voraussetzungen.
- 3
Freistellungsbescheid erhalten
Berechtigt zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Satzungszwecke zu unbestimmt formuliert
- • Mittelverwendung nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig
Häufige Ablehnungsgründe
- • Satzung entspricht nicht der Mustersatzung der Abgabenordnung
- • Tatsächliche Geschäftsführung weicht von der Satzung ab
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Vereine, Stiftungen und andere Körperschaften mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Satzungszwecke zu unbestimmt formuliert
- •Mittelverwendung nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig
Häufige Ablehnungsgründe
- •Satzung entspricht nicht der Mustersatzung der Abgabenordnung
- •Tatsächliche Geschäftsführung weicht von der Satzung ab
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.