Verein ins Vereinsregister eintragen lassen
Anmeldung eines Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht, wodurch er die Rechtsfähigkeit (e. V.) erlangt.
So gehen Sie vor
- 1
Gründungsversammlung und Satzung
Mindestens 7 Mitglieder, Satzung mit Pflichtangaben (Name, Sitz, Zweck, Vorstand).
- 2
Notarielle Anmeldung beim Amtsgericht
Anmeldung des Vorstands zum Vereinsregister, öffentlich beglaubigt.
- 3
Eintragung und Namenszusatz e. V.
Nach Eintragung darf der Verein den Zusatz 'e. V.' führen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Anmeldung nicht notariell beglaubigt eingereicht
- • Satzung enthält unzulässige Zweckbestimmungen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Satzung erfüllt nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen (§§ 56 ff. BGB)
- • Mindestmitgliederzahl (7) nicht erreicht
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Vereinsvorstände, die ihrem Verein Rechtsfähigkeit verleihen wollen (eingetragener Verein, e. V.).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anmeldung nicht notariell beglaubigt eingereicht
- •Satzung enthält unzulässige Zweckbestimmungen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Satzung erfüllt nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen (§§ 56 ff. BGB)
- •Mindestmitgliederzahl (7) nicht erreicht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.