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Recht & Justiz

Verein ins Vereinsregister eintragen lassen

Anmeldung eines Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht, wodurch er die Rechtsfähigkeit (e. V.) erlangt.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Gründungsversammlung und Satzung

    Mindestens 7 Mitglieder, Satzung mit Pflichtangaben (Name, Sitz, Zweck, Vorstand).

  2. 2

    Notarielle Anmeldung beim Amtsgericht

    Anmeldung des Vorstands zum Vereinsregister, öffentlich beglaubigt.

  3. 3

    Eintragung und Namenszusatz e. V.

    Nach Eintragung darf der Verein den Zusatz 'e. V.' führen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Anmeldung nicht notariell beglaubigt eingereicht
  • Satzung enthält unzulässige Zweckbestimmungen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Satzung erfüllt nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen (§§ 56 ff. BGB)
  • Mindestmitgliederzahl (7) nicht erreicht

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Vereinsvorstände, die ihrem Verein Rechtsfähigkeit verleihen wollen (eingetragener Verein, e. V.).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anmeldung nicht notariell beglaubigt eingereicht
  • Satzung enthält unzulässige Zweckbestimmungen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Satzung erfüllt nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen (§§ 56 ff. BGB)
  • Mindestmitgliederzahl (7) nicht erreicht

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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