Gewaltschutzanordnung beantragen
Eilantrag beim Familiengericht nach dem Gewaltschutzgesetz, z. B. Kontakt- und Näherungsverbot oder Wohnungszuweisung bei häuslicher Gewalt.
So gehen Sie vor
- 1
Polizei einschalten (akut)
Bei akuter Gefahr: Notruf 110, Wegweisung des Täters möglich.
- 2
Eilantrag beim Familiengericht stellen
Mit eidesstattlicher Versicherung zum Vorfall, ggf. ohne mündliche Verhandlung.
- 3
Zustellung und Vollstreckung
Verstöße gegen die Anordnung sind strafbar.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
3 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Vorfälle nicht dokumentiert (Fotos, Atteste, Polizeiprotokolle)
- • Keine eidesstattliche Versicherung beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vorfall nicht ausreichend glaubhaft gemacht
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die von Gewalt, Drohung oder Nachstellung durch eine andere Person betroffen sind.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Vorfälle nicht dokumentiert (Fotos, Atteste, Polizeiprotokolle)
- •Keine eidesstattliche Versicherung beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vorfall nicht ausreichend glaubhaft gemacht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Was tun bei akuter Gefahr?▼
Bei akuter Gefahr sofort die Polizei (110) rufen. Diese kann eine Wohnungsverweisung gegen die gewalttätige Person aussprechen.