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Recht & Justiz

Gewaltschutzanordnung beantragen

Eilantrag beim Familiengericht nach dem Gewaltschutzgesetz, z. B. Kontakt- und Näherungsverbot oder Wohnungszuweisung bei häuslicher Gewalt.

Bearbeitung: 3 Tage
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Polizei einschalten (akut)

    Bei akuter Gefahr: Notruf 110, Wegweisung des Täters möglich.

  2. 2

    Eilantrag beim Familiengericht stellen

    Mit eidesstattlicher Versicherung zum Vorfall, ggf. ohne mündliche Verhandlung.

  3. 3

    Zustellung und Vollstreckung

    Verstöße gegen die Anordnung sind strafbar.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

3 Tage

Offiziell: max. ca. 1 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Vorfälle nicht dokumentiert (Fotos, Atteste, Polizeiprotokolle)
  • Keine eidesstattliche Versicherung beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorfall nicht ausreichend glaubhaft gemacht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die von Gewalt, Drohung oder Nachstellung durch eine andere Person betroffen sind.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Vorfälle nicht dokumentiert (Fotos, Atteste, Polizeiprotokolle)
  • Keine eidesstattliche Versicherung beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorfall nicht ausreichend glaubhaft gemacht

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Was tun bei akuter Gefahr?

Bei akuter Gefahr sofort die Polizei (110) rufen. Diese kann eine Wohnungsverweisung gegen die gewalttätige Person aussprechen.

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