StaatsNavigator
Steuern & Abgaben

Grunderwerbsteuer-Anzeige einreichen

Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs (z. B. Grundstückskauf) beim Finanzamt, Grundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 98.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Notar zeigt den Kaufvertrag dem Finanzamt an

    Erfolgt automatisch nach Beurkundung.

  2. 2

    Grunderwerbsteuerbescheid

    Das Finanzamt setzt die Steuer anhand des Kaufpreises fest.

  3. 3

    Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Nach Zahlung der Steuer, Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Steuer vor Eintragung ins Grundbuch nicht gezahlt, dadurch fehlt die Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Befreiungstatbestände (z. B. Erwerb durch Verwandte) nicht geltend gemacht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Käufer und Verkäufer von Grundstücken sowie Notare, die den Vorgang anzeigen müssen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 98.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Steuer vor Eintragung ins Grundbuch nicht gezahlt, dadurch fehlt die Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Befreiungstatbestände (z. B. Erwerb durch Verwandte) nicht geltend gemacht

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

    Verwandte Leistungen

    Weiterlesen