Grunderwerbsteuer-Anzeige einreichen
Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs (z. B. Grundstückskauf) beim Finanzamt, Grundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer.
So gehen Sie vor
- 1
Notar zeigt den Kaufvertrag dem Finanzamt an
Erfolgt automatisch nach Beurkundung.
- 2
Grunderwerbsteuerbescheid
Das Finanzamt setzt die Steuer anhand des Kaufpreises fest.
- 3
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nach Zahlung der Steuer, Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Steuer vor Eintragung ins Grundbuch nicht gezahlt, dadurch fehlt die Unbedenklichkeitsbescheinigung
- • Befreiungstatbestände (z. B. Erwerb durch Verwandte) nicht geltend gemacht
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Käufer und Verkäufer von Grundstücken sowie Notare, die den Vorgang anzeigen müssen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Steuer vor Eintragung ins Grundbuch nicht gezahlt, dadurch fehlt die Unbedenklichkeitsbescheinigung
- •Befreiungstatbestände (z. B. Erwerb durch Verwandte) nicht geltend gemacht
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.