Grundstücksteilung genehmigen lassen
Vermessungstechnische und rechtliche Teilung eines Grundstücks in mehrere selbständige Flurstücke durch das Katasteramt.
So gehen Sie vor
- 1
Teilungsgenehmigung beim Bauamt einholen
Sofern landesrechtlich erforderlich, Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit.
- 2
Vermessung beauftragen
Durch das Katasteramt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
- 3
Fortführung im Liegenschaftskataster
Neue Flurstücke werden im Kataster und Grundbuch erfasst.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Teilungsgenehmigung des Bauamts vor der Vermessung nicht eingeholt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Geplante Teilung verstößt gegen Bebauungsplan oder Bauordnung (z. B. nicht bebaubares Restgrundstück)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, die ein Grundstück verkleinern, aufteilen oder zusammenlegen wollen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Teilungsgenehmigung des Bauamts vor der Vermessung nicht eingeholt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Geplante Teilung verstößt gegen Bebauungsplan oder Bauordnung (z. B. nicht bebaubares Restgrundstück)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.