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Wohnen

Grundstücksteilung genehmigen lassen

Vermessungstechnische und rechtliche Teilung eines Grundstücks in mehrere selbständige Flurstücke durch das Katasteramt.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Teilungsgenehmigung beim Bauamt einholen

    Sofern landesrechtlich erforderlich, Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit.

  2. 2

    Vermessung beauftragen

    Durch das Katasteramt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

  3. 3

    Fortführung im Liegenschaftskataster

    Neue Flurstücke werden im Kataster und Grundbuch erfasst.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Teilungsgenehmigung des Bauamts vor der Vermessung nicht eingeholt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Geplante Teilung verstößt gegen Bebauungsplan oder Bauordnung (z. B. nicht bebaubares Restgrundstück)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer, die ein Grundstück verkleinern, aufteilen oder zusammenlegen wollen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Teilungsgenehmigung des Bauamts vor der Vermessung nicht eingeholt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Geplante Teilung verstößt gegen Bebauungsplan oder Bauordnung (z. B. nicht bebaubares Restgrundstück)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

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