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Rente

Halbwaisenrente beantragen

Rentenleistung der Deutschen Rentenversicherung für Kinder verstorbener Versicherter, solange die Voraussetzungen (z. B. Schul-/Berufsausbildung) vorliegen.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen

    Mit Sterbeurkunde und Geburtsurkunde des Kindes.

  2. 2

    Ausbildungsnachweis einreichen (bei Volljährigkeit)

    Für die Weiterzahlung über das 18. Lebensjahr hinaus.

  3. 3

    Laufende Zahlung

    Bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zum 27. Lebensjahr.

Benötigte Unterlagen

  • SterbeurkundePflicht
  • GeburtsurkundePflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Ausbildungsbescheinigung für volljährige Kinder nicht eingereicht, dadurch Zahlung eingestellt
  • Antrag erst Monate nach dem Todesfall gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Allgemeine Wartezeit (5 Jahre) des Verstorbenen nicht erfüllt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Kinder eines verstorbenen Elternteils, der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat, i. d. R. bis zum 18. (bei Ausbildung bis zum 27.) Lebensjahr.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Ausbildungsbescheinigung für volljährige Kinder nicht eingereicht, dadurch Zahlung eingestellt
  • Antrag erst Monate nach dem Todesfall gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Allgemeine Wartezeit (5 Jahre) des Verstorbenen nicht erfüllt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

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