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Gewerbe & Selbständigkeit

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren

Verpflichtende gesundheitliche Belehrung beim Gesundheitsamt für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig werden (§ 43 IfSG).

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin beim Gesundheitsamt vereinbaren

    Vielerorts auch als Online-Belehrung möglich.

  2. 2

    Belehrung absolvieren

    Information über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sowie Hygieneanforderungen.

  3. 3

    Bescheinigung aufbewahren

    Muss dem Arbeitgeber vor Tätigkeitsbeginn vorgelegt werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Belehrung vor Aufnahme der Tätigkeit nicht durchgeführt
  • Bescheinigung älter als 3 Monate bei Tätigkeitsbeginn

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die gewerbsmäßig mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel zu tun haben.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Belehrung vor Aufnahme der Tätigkeit nicht durchgeführt
  • Bescheinigung älter als 3 Monate bei Tätigkeitsbeginn

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Weiterlesen