Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren
Verpflichtende gesundheitliche Belehrung beim Gesundheitsamt für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig werden (§ 43 IfSG).
So gehen Sie vor
- 1
Termin beim Gesundheitsamt vereinbaren
Vielerorts auch als Online-Belehrung möglich.
- 2
Belehrung absolvieren
Information über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sowie Hygieneanforderungen.
- 3
Bescheinigung aufbewahren
Muss dem Arbeitgeber vor Tätigkeitsbeginn vorgelegt werden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Belehrung vor Aufnahme der Tätigkeit nicht durchgeführt
- • Bescheinigung älter als 3 Monate bei Tätigkeitsbeginn
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die gewerbsmäßig mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel zu tun haben.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Belehrung vor Aufnahme der Tätigkeit nicht durchgeführt
- •Bescheinigung älter als 3 Monate bei Tätigkeitsbeginn
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.