Erstattung zu viel gezahlter Kirchensteuer beantragen
Antrag auf Erstattung von Kirchensteuer, die nach einem Kirchenaustritt weitergezahlt wurde, oder Korrektur einer fehlerhaften Veranlagung.
So gehen Sie vor
- 1
Austrittsbescheinigung vorlegen
Beim Finanzamt bzw. zur Korrektur der ELStAM-Daten.
- 2
Einkommensteuererklärung mit korrigierten Daten
Oder Einspruch gegen den Steuerbescheid bei fehlerhafter Festsetzung.
- 3
Erstattung der zu viel gezahlten Kirchensteuer
Im Rahmen des Steuerbescheids.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Austrittsbescheinigung dem Finanzamt/Arbeitgeber nicht vorgelegt
- • Korrektur der Lohnsteuerklasse/Religionsmerkmal (ELStAM) nicht veranlasst
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kirchenaustritt erst nach dem betroffenen Veranlagungszeitraum wirksam geworden
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, bei denen nach einem Kirchenaustritt weiterhin Kirchensteuer einbehalten oder festgesetzt wurde.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Austrittsbescheinigung dem Finanzamt/Arbeitgeber nicht vorgelegt
- •Korrektur der Lohnsteuerklasse/Religionsmerkmal (ELStAM) nicht veranlasst
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kirchenaustritt erst nach dem betroffenen Veranlagungszeitraum wirksam geworden
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.