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Steuern & Abgaben

Erstattung zu viel gezahlter Kirchensteuer beantragen

Antrag auf Erstattung von Kirchensteuer, die nach einem Kirchenaustritt weitergezahlt wurde, oder Korrektur einer fehlerhaften Veranlagung.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Austrittsbescheinigung vorlegen

    Beim Finanzamt bzw. zur Korrektur der ELStAM-Daten.

  2. 2

    Einkommensteuererklärung mit korrigierten Daten

    Oder Einspruch gegen den Steuerbescheid bei fehlerhafter Festsetzung.

  3. 3

    Erstattung der zu viel gezahlten Kirchensteuer

    Im Rahmen des Steuerbescheids.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Austrittsbescheinigung dem Finanzamt/Arbeitgeber nicht vorgelegt
  • Korrektur der Lohnsteuerklasse/Religionsmerkmal (ELStAM) nicht veranlasst

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kirchenaustritt erst nach dem betroffenen Veranlagungszeitraum wirksam geworden

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, bei denen nach einem Kirchenaustritt weiterhin Kirchensteuer einbehalten oder festgesetzt wurde.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Austrittsbescheinigung dem Finanzamt/Arbeitgeber nicht vorgelegt
  • Korrektur der Lohnsteuerklasse/Religionsmerkmal (ELStAM) nicht veranlasst

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kirchenaustritt erst nach dem betroffenen Veranlagungszeitraum wirksam geworden

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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