Kündigungsschutzklage einreichen
Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Feststellung der Unwirksamkeit.
So gehen Sie vor
- 1
Frist beachten
Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
- 2
Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, auch ohne Anwalt möglich.
- 3
Gütetermin
Häufig endet das Verfahren mit einem Vergleich (Abfindung).
Benötigte Unterlagen
- KündigungsschreibenPflicht
- Arbeitsvertrag
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung versäumt
- • Kündigungsschreiben nicht im Original aufbewahrt
Häufige Ablehnungsgründe
- • 3-Wochen-Frist versäumt
- • Kündigung formal und materiell wirksam
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitnehmer, die eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses für unwirksam halten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung versäumt
- •Kündigungsschreiben nicht im Original aufbewahrt
Häufige Ablehnungsgründe
- •3-Wochen-Frist versäumt
- •Kündigung formal und materiell wirksam
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange Zeit habe ich für die Klage?▼
Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen, sonst gilt die Kündigung als wirksam.