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Recht & Justiz

Kündigungsschutzklage einreichen

Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Feststellung der Unwirksamkeit.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Frist beachten

    Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

  2. 2

    Klage beim Arbeitsgericht einreichen

    Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, auch ohne Anwalt möglich.

  3. 3

    Gütetermin

    Häufig endet das Verfahren mit einem Vergleich (Abfindung).

Benötigte Unterlagen

  • KündigungsschreibenPflicht
  • Arbeitsvertrag

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung versäumt
  • Kündigungsschreiben nicht im Original aufbewahrt

Häufige Ablehnungsgründe

  • 3-Wochen-Frist versäumt
  • Kündigung formal und materiell wirksam

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Arbeitnehmer, die eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses für unwirksam halten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung versäumt
  • Kündigungsschreiben nicht im Original aufbewahrt

Häufige Ablehnungsgründe

  • 3-Wochen-Frist versäumt
  • Kündigung formal und materiell wirksam

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange Zeit habe ich für die Klage?

Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen, sonst gilt die Kündigung als wirksam.

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