Kurzarbeitergeld beantragen
Lohnersatzleistung der Arbeitsagentur für Beschäftigte bei vorübergehendem, erheblichem Arbeitsausfall, beantragt durch den Arbeitgeber.
So gehen Sie vor
- 1
Anzeige des Arbeitsausfalls
Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall schriftlich bei der Agentur für Arbeit an.
- 2
Kurzarbeitergeld beantragen
Monatlich nach Abrechnung der Entgelte, mit Abrechnungsliste.
- 3
Auszahlung an die Beschäftigten
Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld aus und erhält es von der Arbeitsagentur erstattet.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anzeige des Arbeitsausfalls nicht spätestens am letzten Tag des Monats eingereicht, in dem der Ausfall beginnt
- • Abrechnungsliste mit Fehlern, dadurch verzögerte Erstattung
Häufige Ablehnungsgründe
- • Erheblicher Arbeitsausfall nicht ausreichend begründet/nachgewiesen
- • Anzeige des Arbeitsausfalls erst nach Ablauf des Monats erstattet
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitgeber für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei erheblichem, vorübergehendem Arbeitsausfall (z. B. Auftragsmangel).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anzeige des Arbeitsausfalls nicht spätestens am letzten Tag des Monats eingereicht, in dem der Ausfall beginnt
- •Abrechnungsliste mit Fehlern, dadurch verzögerte Erstattung
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erheblicher Arbeitsausfall nicht ausreichend begründet/nachgewiesen
- •Anzeige des Arbeitsausfalls erst nach Ablauf des Monats erstattet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.