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Recht & Justiz

Gerichtlichen Mahnbescheid beantragen

Gerichtliches Mahnverfahren zur schnellen und kostengünstigen Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen, ohne dass zunächst eine Klage nötig ist.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zentralen Mahngericht stellen

    Online über das Portal www.online-mahnantrag.de oder mit Formular.

  2. 2

    Mahnbescheid wird zugestellt

    Schuldner kann innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen.

  3. 3

    Vollstreckungsbescheid beantragen

    Bei Nichtzahlung und ohne Widerspruch; ist Vollstreckungstitel.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Falsches Mahngericht gewählt (zentrale Zuständigkeit je Bundesland)
  • Widerspruchsfrist des Schuldners (2 Wochen) übersehen, kein Übergang ins streitige Verfahren beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Formale Mängel im Antrag (z. B. unzulässiger Anspruch)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Gläubiger, die eine fällige Geldforderung gegen einen Schuldner durchsetzen wollen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Falsches Mahngericht gewählt (zentrale Zuständigkeit je Bundesland)
  • Widerspruchsfrist des Schuldners (2 Wochen) übersehen, kein Übergang ins streitige Verfahren beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Formale Mängel im Antrag (z. B. unzulässiger Anspruch)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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