Gerichtlichen Mahnbescheid beantragen
Gerichtliches Mahnverfahren zur schnellen und kostengünstigen Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen, ohne dass zunächst eine Klage nötig ist.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zentralen Mahngericht stellen
Online über das Portal www.online-mahnantrag.de oder mit Formular.
- 2
Mahnbescheid wird zugestellt
Schuldner kann innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen.
- 3
Vollstreckungsbescheid beantragen
Bei Nichtzahlung und ohne Widerspruch; ist Vollstreckungstitel.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Falsches Mahngericht gewählt (zentrale Zuständigkeit je Bundesland)
- • Widerspruchsfrist des Schuldners (2 Wochen) übersehen, kein Übergang ins streitige Verfahren beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Formale Mängel im Antrag (z. B. unzulässiger Anspruch)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gläubiger, die eine fällige Geldforderung gegen einen Schuldner durchsetzen wollen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Falsches Mahngericht gewählt (zentrale Zuständigkeit je Bundesland)
- •Widerspruchsfrist des Schuldners (2 Wochen) übersehen, kein Übergang ins streitige Verfahren beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Formale Mängel im Antrag (z. B. unzulässiger Anspruch)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.