Marktstandplatz beantragen
Zuteilung eines Standplatzes auf einem Wochen- oder Weihnachtsmarkt durch das Ordnungsamt bzw. die Marktverwaltung.
So gehen Sie vor
- 1
Bewerbung bei der Marktverwaltung/dem Ordnungsamt einreichen
Mit Angaben zu Sortiment und benötigter Standfläche.
- 2
Zuteilung eines Standplatzes
Nach Verfügbarkeit und Branchenmix.
- 3
Zahlung der Standgebühr
Je nach Standgröße und Markttagen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung nicht vorgelegt
- • Bewerbung erst kurzfristig vor dem gewünschten Markttermin eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Keine freien Standplätze verfügbar
- • Sortiment passt nicht zur Marktordnung (Branchenmix)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gewerbetreibende und Marktbeschicker, die einen Verkaufsstand auf einem städtischen Markt betreiben möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung nicht vorgelegt
- •Bewerbung erst kurzfristig vor dem gewünschten Markttermin eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine freien Standplätze verfügbar
- •Sortiment passt nicht zur Marktordnung (Branchenmix)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.