Reisegewerbekarte beantragen
Erlaubnis für den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen außerhalb einer festen gewerblichen Niederlassung (z. B. Haustürgeschäfte, Marktstände).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Gewerbeamt stellen
Mit Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- 2
Prüfung der Zuverlässigkeit
Insbesondere bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (z. B. Handel mit Arzneimitteln).
- 3
Ausstellung der Reisegewerbekarte
Muss bei der Ausübung mitgeführt werden.
Benötigte Unterlagen
- FührungszeugnisPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag ohne Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit (z. B. Eintrag im Gewerbezentralregister)
- • Erforderliche Sachkunde für bestimmte Tätigkeiten fehlt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die ein Reisegewerbe (ambulanter Handel, Dienstleistungen ohne feste Betriebsstätte) betreiben möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit (z. B. Eintrag im Gewerbezentralregister)
- •Erforderliche Sachkunde für bestimmte Tätigkeiten fehlt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.