Zum Inhalt springen
StaatsNavigator
Gewerbe & Selbständigkeit

Reisegewerbekarte beantragen

Erlaubnis für den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen außerhalb einer festen gewerblichen Niederlassung (z. B. Haustürgeschäfte, Marktstände).

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Gewerbeamt stellen

    Mit Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

  2. 2

    Prüfung der Zuverlässigkeit

    Insbesondere bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (z. B. Handel mit Arzneimitteln).

  3. 3

    Ausstellung der Reisegewerbekarte

    Muss bei der Ausübung mitgeführt werden.

Benötigte Unterlagen

  • FührungszeugnisPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Antrag ohne Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit (z. B. Eintrag im Gewerbezentralregister)
  • Erforderliche Sachkunde für bestimmte Tätigkeiten fehlt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die ein Reisegewerbe (ambulanter Handel, Dienstleistungen ohne feste Betriebsstätte) betreiben möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag ohne Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit (z. B. Eintrag im Gewerbezentralregister)
  • Erforderliche Sachkunde für bestimmte Tätigkeiten fehlt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Weiterlesen