Erlaubnis für den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen außerhalb einer festen gewerblichen Niederlassung (z. B. Haustürgeschäfte, Marktstände).
Damit wir Reisegewerbekarte beantragen mit dem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Reisegewerbekarte beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Führungszeugnis · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Antrag beim Gewerbeamt stellen
Mit Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Prüfung der Zuverlässigkeit
Insbesondere bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (z. B. Handel mit Arzneimitteln).
Ausstellung der Reisegewerbekarte
Muss bei der Ausübung mitgeführt werden.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die ein Reisegewerbe (ambulanter Handel, Dienstleistungen ohne feste Betriebsstätte) betreiben möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.