Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
Damit wir Gewerbeanmeldung mit dem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gewerbeanmeldung.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Wer gewerblich tätig werden will, muss sein Gewerbe in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt anmelden – vor dem Start der Tätigkeit. Freie Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte) sind davon teils ausgenommen.
Diese Seite beschreibt den Anmeldeprozess, notwendige Angaben (Tätigkeitsbeschreibung, Betriebsstätte), Folgepflichten bei Finanzamt und Berufsgenossenschaft sowie typische Bearbeitungszeiten der Gemeinde.
Gewerbeart klären
Gewerbe vs. freier Beruf prüfen.
Anmeldung einreichen
Online oder beim Gewerbeamt.
Gewerbeschein erhalten
Automatische Meldung an Finanzamt und IHK.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Alle Personen, die ein Gewerbe anstreben oder ausüben (nicht freie Berufe).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Formular
Formular
Förderung
Förderung
Für Ärzte, Anwälte, Künstler
Für Sozialversicherungsmeldungen bei der BA – kostenlos online