Nachlasspflegschaft beantragen
Bestellung eines Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht zur Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses, wenn die Erben unbekannt oder noch nicht ermittelt sind.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Nachlassgericht (Amtsgericht) stellen
Mit Darlegung des Sicherungsbedürfnisses, z. B. offene Forderungen.
- 2
Bestellung eines Nachlasspflegers
Durch das Gericht, meist ein Rechtsanwalt oder Notar.
- 3
Verwaltung und Erbenermittlung
Der Nachlasspfleger sichert den Nachlass und ermittelt die Erben.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag ohne Nachweis eines eigenen rechtlichen Interesses gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Sicherungsbedürfnis nicht dargelegt
- • Erben sind bereits bekannt und erreichbar
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gläubiger des Nachlasses, Behörden oder sonstige Personen mit berechtigtem Interesse an der Sicherung eines Nachlasses unbekannter Erben.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne Nachweis eines eigenen rechtlichen Interesses gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Sicherungsbedürfnis nicht dargelegt
- •Erben sind bereits bekannt und erreichbar
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.