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Recht & Justiz

Nachlasspflegschaft beantragen

Bestellung eines Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht zur Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses, wenn die Erben unbekannt oder noch nicht ermittelt sind.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Nachlassgericht (Amtsgericht) stellen

    Mit Darlegung des Sicherungsbedürfnisses, z. B. offene Forderungen.

  2. 2

    Bestellung eines Nachlasspflegers

    Durch das Gericht, meist ein Rechtsanwalt oder Notar.

  3. 3

    Verwaltung und Erbenermittlung

    Der Nachlasspfleger sichert den Nachlass und ermittelt die Erben.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag ohne Nachweis eines eigenen rechtlichen Interesses gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Sicherungsbedürfnis nicht dargelegt
  • Erben sind bereits bekannt und erreichbar

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Gläubiger des Nachlasses, Behörden oder sonstige Personen mit berechtigtem Interesse an der Sicherung eines Nachlasses unbekannter Erben.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag ohne Nachweis eines eigenen rechtlichen Interesses gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Sicherungsbedürfnis nicht dargelegt
  • Erben sind bereits bekannt und erreichbar

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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