Nachprüfung in der Schule beantragen
Antrag auf eine zusätzliche Prüfung, mit der eine nicht ausreichende Note in einem Fach ausgeglichen werden kann, um die Versetzung zu erreichen.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Schulleitung stellen
Innerhalb der in der Schulordnung festgelegten Frist nach Zeugnisausgabe.
- 2
Nachprüfung in den Sommerferien
Mündliche oder schriftliche Prüfung im betroffenen Fach.
- 3
Entscheidung über die Versetzung
Bei Bestehen erfolgt die Versetzung in die nächsthöhere Klasse.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antragsfrist (meist innerhalb weniger Tage nach Zeugnisausgabe) versäumt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Voraussetzungen der Schulordnung (z. B. Anzahl mangelhafter Fächer) nicht erfüllt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung an einer einzigen mangelhaften Note in einem ausgleichsfähigen Fach scheitert.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antragsfrist (meist innerhalb weniger Tage nach Zeugnisausgabe) versäumt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Voraussetzungen der Schulordnung (z. B. Anzahl mangelhafter Fächer) nicht erfüllt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.