Nachteilsausgleich in der Schule beantragen
Antrag auf individuelle Anpassungen im Schulalltag und bei Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder Teilleistungsstörung (z. B. Legasthenie).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Schulleitung stellen
Mit ärztlichem oder schulpsychologischem Gutachten.
- 2
Schulische Prüfung des Bedarfs
Ggf. Einbeziehung der Schulaufsicht/des Schulamts bei umfangreicheren Maßnahmen.
- 3
Festlegung der Nachteilsausgleichsmaßnahmen
Z. B. Zeitzuschlag, andere Aufgabenformate, technische Hilfsmittel.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag erst kurz vor einer Prüfung gestellt
- • Fachärztliches/-psychologisches Gutachten nicht aktuell (älter als empfohlene Frist)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Diagnose bzw. ärztliches/psychologisches Gutachten fehlt oder ist veraltet
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener Behinderung, chronischer Erkrankung oder Teilleistungsstörung.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst kurz vor einer Prüfung gestellt
- •Fachärztliches/-psychologisches Gutachten nicht aktuell (älter als empfohlene Frist)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Diagnose bzw. ärztliches/psychologisches Gutachten fehlt oder ist veraltet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.