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Bildung

Nachteilsausgleich in der Schule beantragen

Antrag auf individuelle Anpassungen im Schulalltag und bei Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder Teilleistungsstörung (z. B. Legasthenie).

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Schulleitung stellen

    Mit ärztlichem oder schulpsychologischem Gutachten.

  2. 2

    Schulische Prüfung des Bedarfs

    Ggf. Einbeziehung der Schulaufsicht/des Schulamts bei umfangreicheren Maßnahmen.

  3. 3

    Festlegung der Nachteilsausgleichsmaßnahmen

    Z. B. Zeitzuschlag, andere Aufgabenformate, technische Hilfsmittel.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag erst kurz vor einer Prüfung gestellt
  • Fachärztliches/-psychologisches Gutachten nicht aktuell (älter als empfohlene Frist)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Diagnose bzw. ärztliches/psychologisches Gutachten fehlt oder ist veraltet

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener Behinderung, chronischer Erkrankung oder Teilleistungsstörung.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst kurz vor einer Prüfung gestellt
  • Fachärztliches/-psychologisches Gutachten nicht aktuell (älter als empfohlene Frist)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Diagnose bzw. ärztliches/psychologisches Gutachten fehlt oder ist veraltet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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