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Bildung

Schulbegleitung beantragen

Eingliederungshilfeleistung in Form einer Schulbegleitung (Integrationshelfer) für Kinder mit Behinderung zur Unterstützung im Schulalltag.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen Sozial-/Jugendhilfeträger stellen

    Mit ärztlicher/psychologischer Stellungnahme und Stellungnahme der Schule.

  2. 2

    Bedarfsermittlung

    Im Rahmen des Gesamt- bzw. Hilfeplanverfahrens.

  3. 3

    Bewilligung und Einsatz der Schulbegleitung

    Meist befristet für ein Schuljahr, mit jährlicher Überprüfung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag erst kurz vor Schuljahresbeginn gestellt, dadurch keine rechtzeitige Bewilligung
  • Stellungnahme der Schule zum konkreten Unterstützungsbedarf fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Bedarf kann durch schulische Ressourcen (z. B. Sonderpädagogik) gedeckt werden
  • Fachärztliche/-psychologische Stellungnahme fehlt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schulpflichtige Kinder mit (drohender) Behinderung, die ohne individuelle Unterstützung nicht am Unterricht teilnehmen können.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst kurz vor Schuljahresbeginn gestellt, dadurch keine rechtzeitige Bewilligung
  • Stellungnahme der Schule zum konkreten Unterstützungsbedarf fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Bedarf kann durch schulische Ressourcen (z. B. Sonderpädagogik) gedeckt werden
  • Fachärztliche/-psychologische Stellungnahme fehlt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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