Schulbegleitung beantragen
Eingliederungshilfeleistung in Form einer Schulbegleitung (Integrationshelfer) für Kinder mit Behinderung zur Unterstützung im Schulalltag.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zuständigen Sozial-/Jugendhilfeträger stellen
Mit ärztlicher/psychologischer Stellungnahme und Stellungnahme der Schule.
- 2
Bedarfsermittlung
Im Rahmen des Gesamt- bzw. Hilfeplanverfahrens.
- 3
Bewilligung und Einsatz der Schulbegleitung
Meist befristet für ein Schuljahr, mit jährlicher Überprüfung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag erst kurz vor Schuljahresbeginn gestellt, dadurch keine rechtzeitige Bewilligung
- • Stellungnahme der Schule zum konkreten Unterstützungsbedarf fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Bedarf kann durch schulische Ressourcen (z. B. Sonderpädagogik) gedeckt werden
- • Fachärztliche/-psychologische Stellungnahme fehlt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schulpflichtige Kinder mit (drohender) Behinderung, die ohne individuelle Unterstützung nicht am Unterricht teilnehmen können.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst kurz vor Schuljahresbeginn gestellt, dadurch keine rechtzeitige Bewilligung
- •Stellungnahme der Schule zum konkreten Unterstützungsbedarf fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Bedarf kann durch schulische Ressourcen (z. B. Sonderpädagogik) gedeckt werden
- •Fachärztliche/-psychologische Stellungnahme fehlt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.