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Wohnen

Nutzungsänderung genehmigen lassen

Baurechtliche Genehmigung für die Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, z. B. von Wohn- in Gewerberaum oder umgekehrt.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt stellen

    Mit Beschreibung der bisherigen und der geplanten Nutzung.

  2. 2

    Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben

    Z. B. Stellplätze, Brandschutz, Lärmschutz.

  3. 3

    Erteilung der Genehmigung

    Erst danach darf die neue Nutzung aufgenommen werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Nutzungsänderung ohne Genehmigung begonnen
  • Brandschutzanforderungen für die neue Nutzung nicht berücksichtigt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Neue Nutzung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans
  • Stellplatznachweis für die neue Nutzung fehlt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer oder Mieter, die die Nutzung von Räumen dauerhaft ändern möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Nutzungsänderung ohne Genehmigung begonnen
  • Brandschutzanforderungen für die neue Nutzung nicht berücksichtigt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Neue Nutzung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans
  • Stellplatznachweis für die neue Nutzung fehlt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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