Nutzungsänderung genehmigen lassen
Baurechtliche Genehmigung für die Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, z. B. von Wohn- in Gewerberaum oder umgekehrt.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt stellen
Mit Beschreibung der bisherigen und der geplanten Nutzung.
- 2
Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben
Z. B. Stellplätze, Brandschutz, Lärmschutz.
- 3
Erteilung der Genehmigung
Erst danach darf die neue Nutzung aufgenommen werden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Nutzungsänderung ohne Genehmigung begonnen
- • Brandschutzanforderungen für die neue Nutzung nicht berücksichtigt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Neue Nutzung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans
- • Stellplatznachweis für die neue Nutzung fehlt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer oder Mieter, die die Nutzung von Räumen dauerhaft ändern möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Nutzungsänderung ohne Genehmigung begonnen
- •Brandschutzanforderungen für die neue Nutzung nicht berücksichtigt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Neue Nutzung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans
- •Stellplatznachweis für die neue Nutzung fehlt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.