Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
Blauer EU-Parkausweis für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blindheit, berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
So gehen Sie vor
- 1
Schwerbehindertenausweis mit passendem Merkzeichen vorliegen haben
Ggf. zuvor beim Versorgungsamt beantragen.
- 2
Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen
Mit Passfoto und Ausweiskopie.
- 3
Ausstellung des blauen EU-Parkausweises
Berechtigt zum Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen EU-weit.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag ohne aktuellen Schwerbehindertenausweis mit passendem Merkzeichen gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Erforderliches Merkzeichen (aG, Bl, H, G mit weiteren Voraussetzungen) liegt nicht vor
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Menschen mit den Merkzeichen 'aG' (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder 'Bl' (Blind) im Schwerbehindertenausweis sowie bestimmte weitere Personengruppen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne aktuellen Schwerbehindertenausweis mit passendem Merkzeichen gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erforderliches Merkzeichen (aG, Bl, H, G mit weiteren Voraussetzungen) liegt nicht vor
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.