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Gesundheit

Patientenverfügung hinterlegen

Hinterlegung einer Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister oder beim Amtsgericht/Notar, um medizinische Behandlungswünsche im Voraus festzulegen.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Patientenverfügung erstellen

    Schriftlich, mit konkreten Angaben zu medizinischen Maßnahmen.

  2. 2

    Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister

    Gegen Gebühr, damit Ärzte und Betreuungsgerichte die Existenz erfahren.

  3. 3

    Vertrauenspersonen informieren

    Aufbewahrungsort und Inhalt mitteilen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Verfügung zu allgemein formuliert, dadurch im Ernstfall nicht eindeutig anwendbar
  • Keine Hinterlegung im Vorsorgeregister, dadurch im Notfall nicht auffindbar

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Volljährige Personen, die für den Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit Behandlungswünsche festlegen wollen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Verfügung zu allgemein formuliert, dadurch im Ernstfall nicht eindeutig anwendbar
  • Keine Hinterlegung im Vorsorgeregister, dadurch im Notfall nicht auffindbar

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Weiterlesen