Patientenverfügung hinterlegen
Hinterlegung einer Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister oder beim Amtsgericht/Notar, um medizinische Behandlungswünsche im Voraus festzulegen.
So gehen Sie vor
- 1
Patientenverfügung erstellen
Schriftlich, mit konkreten Angaben zu medizinischen Maßnahmen.
- 2
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Gegen Gebühr, damit Ärzte und Betreuungsgerichte die Existenz erfahren.
- 3
Vertrauenspersonen informieren
Aufbewahrungsort und Inhalt mitteilen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Verfügung zu allgemein formuliert, dadurch im Ernstfall nicht eindeutig anwendbar
- • Keine Hinterlegung im Vorsorgeregister, dadurch im Notfall nicht auffindbar
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Volljährige Personen, die für den Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit Behandlungswünsche festlegen wollen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Verfügung zu allgemein formuliert, dadurch im Ernstfall nicht eindeutig anwendbar
- •Keine Hinterlegung im Vorsorgeregister, dadurch im Notfall nicht auffindbar
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.