Vorsorgevollmacht erstellen
Bevollmächtigung einer Vertrauensperson, im Falle eigener Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit rechtliche, finanzielle und gesundheitliche Angelegenheiten zu regeln.
So gehen Sie vor
- 1
Vollmacht erstellen
Schriftlich, bei Grundstücksgeschäften notarielle Beurkundung erforderlich.
- 2
Beglaubigung (optional/empfohlen)
Durch Notar oder Betreuungsbehörde, je nach Verwendungszweck.
- 3
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Damit Betreuungsgerichte im Bedarfsfall die Vollmacht finden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Vollmacht nicht notariell beglaubigt, dadurch z. B. Banken/Grundbuchamt akzeptieren sie nicht
- • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister vergessen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Volljährige Personen, die für den Fall eigener Handlungsunfähigkeit eine Vertretung bestimmen wollen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Vollmacht nicht notariell beglaubigt, dadurch z. B. Banken/Grundbuchamt akzeptieren sie nicht
- •Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister vergessen
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.