Pflegeberatung beantragen (§ 7a SGB XI)
Kostenlose individuelle Beratung durch einen Pflegeberater der Pflegekasse zur Koordination aller Pflege- und Unterstützungsleistungen.
So gehen Sie vor
- 1
Beratung bei der Pflegekasse anfragen
Telefonisch oder schriftlich, auch Hausbesuche möglich.
- 2
Individuellen Versorgungsplan erstellen
Pflegeberater koordiniert alle notwendigen Hilfe- und Pflegeleistungen.
- 3
Regelmäßige Folgeberatung nutzen
Beratung kann jederzeit wiederholt werden, ist kostenfrei.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Beratung nicht wahrgenommen, obwohl Pflegeplan unvollständig
- • Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI mit Pflegeberatung verwechselt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Pflegebedürftige und deren Angehörige ab Pflegegrad 1.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Beratung nicht wahrgenommen, obwohl Pflegeplan unvollständig
- •Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI mit Pflegeberatung verwechselt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.