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Pflege

Pflegeberatung beantragen (§ 7a SGB XI)

Kostenlose individuelle Beratung durch einen Pflegeberater der Pflegekasse zur Koordination aller Pflege- und Unterstützungsleistungen.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Beratung bei der Pflegekasse anfragen

    Telefonisch oder schriftlich, auch Hausbesuche möglich.

  2. 2

    Individuellen Versorgungsplan erstellen

    Pflegeberater koordiniert alle notwendigen Hilfe- und Pflegeleistungen.

  3. 3

    Regelmäßige Folgeberatung nutzen

    Beratung kann jederzeit wiederholt werden, ist kostenfrei.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Beratung nicht wahrgenommen, obwohl Pflegeplan unvollständig
  • Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI mit Pflegeberatung verwechselt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige und deren Angehörige ab Pflegegrad 1.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Beratung nicht wahrgenommen, obwohl Pflegeplan unvollständig
  • Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI mit Pflegeberatung verwechselt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Weiterlesen