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Pflege

Pflegegeld beantragen

Monatliches Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen versorgt werden.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 88.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Zusammen mit oder nach dem Pflegegrad-Antrag.

  2. 2

    Pflegegrad-Einstufung durch den MDK

    Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

  3. 3

    Monatliche Auszahlung

    Beträge: PG2: 332 €, PG3: 573 €, PG4: 765 €, PG5: 947 € (2024).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 4 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Verwechslung mit Pflegesachleistung (nur eines von beiden möglich)
  • Antrag nicht rechtzeitig nach Einstufung gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Pflegegrad unter 2
  • Pflege wird durch professionellen Dienst erbracht (dann Pflegesachleistung)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die häuslich durch nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen versorgt werden.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Verwechslung mit Pflegesachleistung (nur eines von beiden möglich)
  • Antrag nicht rechtzeitig nach Einstufung gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Pflegegrad unter 2
  • Pflege wird durch professionellen Dienst erbracht (dann Pflegesachleistung)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?

Ja, in Form der anteiligen Kombination (§ 38 SGB XI): Wer nur einen Teil der Sachleistung nutzt, erhält anteilig Pflegegeld.

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