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Pflege

Pflegegrad-Höherstufung beantragen

Antrag auf Neubewertung und Höherstufung des Pflegegrads bei verschlechtertem Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 68.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Formlos schriftlich oder telefonisch, mit Begründung der Verschlechterung.

  2. 2

    Begutachtung durch den MDK

    Hausbesuch des Medizinischen Dienstes zur Neubewertung.

  3. 3

    Bescheid über neuen Pflegegrad

    Gilt rückwirkend ab Datum der Antragstellung.

Benötigte Unterlagen

  • PflegetagebuchOft vergessen

    Dokumentation des täglichen Pflegeaufwands zur Vorbereitung auf die Begutachtung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 4 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Pflegetagebuch nicht geführt (erschwert Begutachtung)
  • Begutachtungstermin ohne Vorbereitung wahrgenommen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine wesentliche Änderung des Pflegebedarfs festgestellt
  • Gutachter des MDK stuft anders ein als erwartet

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige Personen, deren Pflegebedarf sich seit der letzten Einstufung wesentlich erhöht hat.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 68.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Pflegetagebuch nicht geführt (erschwert Begutachtung)
  • Begutachtungstermin ohne Vorbereitung wahrgenommen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine wesentliche Änderung des Pflegebedarfs festgestellt
  • Gutachter des MDK stuft anders ein als erwartet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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