Privatinsolvenz beantragen
Verbraucherinsolvenzverfahren beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) zur Entschuldung nach gescheitertem außergerichtlichem Einigungsversuch.
So gehen Sie vor
- 1
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle wird ein Schuldenbereinigungsplan an alle Gläubiger geschickt.
- 2
Antrag beim Insolvenzgericht
Mit Bescheinigung über das Scheitern der Einigung, Vermögensübersicht und Schuldenbereinigungsplan.
- 3
Restschuldbefreiung nach Wohlverhaltensphase
Üblicherweise nach 3 Jahren bei Erfüllung der Obliegenheiten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 37 Monate
Offiziell: max. ca. 37 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Gläubigern nicht dokumentiert
- • Bescheinigung einer geeigneten Stelle über das Scheitern fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Außergerichtlicher Einigungsversuch nicht nachgewiesen
- • Unvollständige Vermögens- und Gläubigerübersicht
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Überschuldete Privatpersonen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (oder ehemals Selbständige mit überschaubaren Verhältnissen).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 37 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Gläubigern nicht dokumentiert
- •Bescheinigung einer geeigneten Stelle über das Scheitern fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Außergerichtlicher Einigungsversuch nicht nachgewiesen
- •Unvollständige Vermögens- und Gläubigerübersicht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.