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Recht & Justiz

Privatinsolvenz beantragen

Verbraucherinsolvenzverfahren beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) zur Entschuldung nach gescheitertem außergerichtlichem Einigungsversuch.

Bearbeitung: ca. 37 Monate
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Außergerichtlicher Einigungsversuch

    Mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle wird ein Schuldenbereinigungsplan an alle Gläubiger geschickt.

  2. 2

    Antrag beim Insolvenzgericht

    Mit Bescheinigung über das Scheitern der Einigung, Vermögensübersicht und Schuldenbereinigungsplan.

  3. 3

    Restschuldbefreiung nach Wohlverhaltensphase

    Üblicherweise nach 3 Jahren bei Erfüllung der Obliegenheiten.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 37 Monate

Offiziell: max. ca. 37 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Gläubigern nicht dokumentiert
  • Bescheinigung einer geeigneten Stelle über das Scheitern fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch nicht nachgewiesen
  • Unvollständige Vermögens- und Gläubigerübersicht

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Überschuldete Privatpersonen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (oder ehemals Selbständige mit überschaubaren Verhältnissen).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 37 Monate

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Gläubigern nicht dokumentiert
  • Bescheinigung einer geeigneten Stelle über das Scheitern fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch nicht nachgewiesen
  • Unvollständige Vermögens- und Gläubigerübersicht

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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