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Gesundheit

Schwangerschaftskonfliktberatungs-Bescheinigung erhalten

Ausstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB bei anerkannten Beratungsstellen (z. B. pro familia, donum vitae).

Bearbeitung: 3 Tage
Erfolgsquote: 100.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin bei anerkannter Beratungsstelle vereinbaren

    Z. B. Gesundheitsamt, pro familia, donum vitae oder Caritas.

  2. 2

    Beratungsgespräch wahrnehmen

    Das Gespräch ist ergebnisoffen; die Entscheidung liegt bei der Schwangeren.

  3. 3

    Bescheinigung erhalten

    Sofort nach dem Beratungsgespräch, datiert drei Tage vor dem möglichen Eingriff.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

3 Tage

Offiziell: max. 3 Tage

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Beratung bei nicht anerkannter Stelle wahrgenommen (keine gültige Bescheinigung)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schwangere, die nach dem Beratungsschutzkonzept einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 100.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Beratung bei nicht anerkannter Stelle wahrgenommen (keine gültige Bescheinigung)

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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