Schwangerschaftskonfliktberatungs-Bescheinigung erhalten
Ausstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB bei anerkannten Beratungsstellen (z. B. pro familia, donum vitae).
So gehen Sie vor
- 1
Termin bei anerkannter Beratungsstelle vereinbaren
Z. B. Gesundheitsamt, pro familia, donum vitae oder Caritas.
- 2
Beratungsgespräch wahrnehmen
Das Gespräch ist ergebnisoffen; die Entscheidung liegt bei der Schwangeren.
- 3
Bescheinigung erhalten
Sofort nach dem Beratungsgespräch, datiert drei Tage vor dem möglichen Eingriff.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
3 Tage
Offiziell: max. 3 Tage
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Beratung bei nicht anerkannter Stelle wahrgenommen (keine gültige Bescheinigung)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schwangere, die nach dem Beratungsschutzkonzept einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 100.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Beratung bei nicht anerkannter Stelle wahrgenommen (keine gültige Bescheinigung)
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.