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Familienleistungen

Sorgerechtsverfügung beantragen

Antrag beim Familiengericht auf Übertragung, Einschränkung oder Entzug des elterlichen Sorgerechts.

Bearbeitung: ca. 4 Monate
Erfolgsquote: 55.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Beratung beim Jugendamt

    Freiwillige Beratung kann das Verfahren erleichtern und wird vom Gericht oft erwartet.

  2. 2

    Antrag beim Familiengericht stellen

    Schriftlich, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung.

  3. 3

    Anhörung und Entscheidung

    Gericht hört Eltern, Kind (ab gewissem Alter) und Jugendamt an.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag ohne vorherige Beratung beim Jugendamt gestellt
  • Keine Stellungnahme zum Kindeswohl beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kindeswohl spricht gegen die beantragte Regelung
  • Fehlende Anhörung des anderen Elternteils/Kindes

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eltern, die das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht regeln lassen wollen, sowie Jugendämter in Kindeswohlgefährdungsfällen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Monate

Erfolgsquote

ca. 55.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag ohne vorherige Beratung beim Jugendamt gestellt
  • Keine Stellungnahme zum Kindeswohl beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kindeswohl spricht gegen die beantragte Regelung
  • Fehlende Anhörung des anderen Elternteils/Kindes

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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