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Familienleistungen

Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen

Gerichtliche Festlegung des Umgangs eines Elternteils (oder anderer Bezugspersonen) mit dem Kind, wenn keine Einigung möglich ist.

Bearbeitung: ca. 3 Monate
Erfolgsquote: 60.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Mediation oder Beratung versuchen

    Beim Jugendamt oder bei einer Familienberatungsstelle.

  2. 2

    Antrag beim Familiengericht stellen

    Mit Vorschlag für eine Umgangsregelung (z. B. Häufigkeit, Übergabeort).

  3. 3

    Gerichtlicher Beschluss

    Ist vollstreckbar; bei Verstoß können Ordnungsmittel verhängt werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Keine Mediation/Beratung vor dem Gerichtsverfahren versucht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Umgang widerspricht dem Kindeswohl

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Elternteile, Großeltern oder enge Bezugspersonen mit Umgangsinteresse, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Keine Mediation/Beratung vor dem Gerichtsverfahren versucht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Umgang widerspricht dem Kindeswohl

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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