Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen
Gerichtliche Festlegung des Umgangs eines Elternteils (oder anderer Bezugspersonen) mit dem Kind, wenn keine Einigung möglich ist.
So gehen Sie vor
- 1
Mediation oder Beratung versuchen
Beim Jugendamt oder bei einer Familienberatungsstelle.
- 2
Antrag beim Familiengericht stellen
Mit Vorschlag für eine Umgangsregelung (z. B. Häufigkeit, Übergabeort).
- 3
Gerichtlicher Beschluss
Ist vollstreckbar; bei Verstoß können Ordnungsmittel verhängt werden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Keine Mediation/Beratung vor dem Gerichtsverfahren versucht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Umgang widerspricht dem Kindeswohl
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Elternteile, Großeltern oder enge Bezugspersonen mit Umgangsinteresse, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Keine Mediation/Beratung vor dem Gerichtsverfahren versucht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Umgang widerspricht dem Kindeswohl
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.