Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen
Einspruch beim Amtsgericht gegen einen Strafbefehl, der ohne Hauptverhandlung ergangen ist, um eine gerichtliche Verhandlung zu erreichen.
So gehen Sie vor
- 1
Frist beachten
Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll erfolgen.
- 2
Einspruch einlegen
Beim Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat.
- 3
Hauptverhandlung
Das Gericht entscheidet nach mündlicher Verhandlung neu.
Benötigte Unterlagen
- StrafbefehlPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • 2-Wochen-Frist ab Zustellung versäumt
- • Einspruch ohne Begründung auf Rechtsfolgen (z. B. Tagessatzhöhe) beschränkt, obwohl umfassender Einspruch gewollt war
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einspruchsfrist von zwei Wochen versäumt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, gegen die ein Strafbefehl erlassen wurde und die diesen nicht akzeptieren.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 45.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •2-Wochen-Frist ab Zustellung versäumt
- •Einspruch ohne Begründung auf Rechtsfolgen (z. B. Tagessatzhöhe) beschränkt, obwohl umfassender Einspruch gewollt war
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einspruchsfrist von zwei Wochen versäumt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?▼
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht eingehen.