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Recht & Justiz

Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen

Einspruch beim Amtsgericht gegen einen Strafbefehl, der ohne Hauptverhandlung ergangen ist, um eine gerichtliche Verhandlung zu erreichen.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 45.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Frist beachten

    Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll erfolgen.

  2. 2

    Einspruch einlegen

    Beim Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat.

  3. 3

    Hauptverhandlung

    Das Gericht entscheidet nach mündlicher Verhandlung neu.

Benötigte Unterlagen

  • StrafbefehlPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • 2-Wochen-Frist ab Zustellung versäumt
  • Einspruch ohne Begründung auf Rechtsfolgen (z. B. Tagessatzhöhe) beschränkt, obwohl umfassender Einspruch gewollt war

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einspruchsfrist von zwei Wochen versäumt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, gegen die ein Strafbefehl erlassen wurde und die diesen nicht akzeptieren.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 45.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • 2-Wochen-Frist ab Zustellung versäumt
  • Einspruch ohne Begründung auf Rechtsfolgen (z. B. Tagessatzhöhe) beschränkt, obwohl umfassender Einspruch gewollt war

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einspruchsfrist von zwei Wochen versäumt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht eingehen.

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