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Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen

Antrag auf Erlass oder Ermäßigung der kommunalen Straßenreinigungsgebühren bei besonderer Härte oder Befreiungstatbeständen.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 40.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Stadtkasse/Kämmerei stellen

    Mit Begründung des Härtefalls.

  2. 2

    Prüfung anhand der Gebührensatzung

    Erlass ist nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich.

  3. 3

    Bescheid über Erlass oder Ablehnung

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen den Gebührenbescheid gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Härtefall nicht ausreichend nachgewiesen
  • Gebührensatzung sieht keine Befreiung vor

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer in besonderen Härtefällen, z. B. bei geringem Einkommen oder fehlerhafter Veranlagung.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 40.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen den Gebührenbescheid gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Härtefall nicht ausreichend nachgewiesen
  • Gebührensatzung sieht keine Befreiung vor

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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