Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen
Antrag auf Erlass oder Ermäßigung der kommunalen Straßenreinigungsgebühren bei besonderer Härte oder Befreiungstatbeständen.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Stadtkasse/Kämmerei stellen
Mit Begründung des Härtefalls.
- 2
Prüfung anhand der Gebührensatzung
Erlass ist nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich.
- 3
Bescheid über Erlass oder Ablehnung
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen den Gebührenbescheid gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Härtefall nicht ausreichend nachgewiesen
- • Gebührensatzung sieht keine Befreiung vor
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer in besonderen Härtefällen, z. B. bei geringem Einkommen oder fehlerhafter Veranlagung.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 40.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen den Gebührenbescheid gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Härtefall nicht ausreichend nachgewiesen
- •Gebührensatzung sieht keine Befreiung vor
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.