Straßenschaden melden
Meldung von Schlaglöchern, beschädigten Gehwegen oder defekter Straßenbeleuchtung an das zuständige Straßenbauamt zur Mängelbeseitigung.
So gehen Sie vor
- 1
Schaden mit Ort und ggf. Foto melden
Online-Mängelmelder oder telefonisch beim Straßenbauamt.
- 2
Begutachtung durch das Straßenbauamt
Einstufung der Dringlichkeit (z. B. akute Gefahr).
- 3
Behebung des Schadens
Je nach Dringlichkeit kurzfristig oder im Rahmen der nächsten Sanierung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Genaue Ortsangabe (z. B. Hausnummer, Beschreibung der Stelle) fehlt
- • Foto des Schadens nicht beigefügt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Schaden an einer öffentlichen Straße oder einem Gehweg feststellen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Genaue Ortsangabe (z. B. Hausnummer, Beschreibung der Stelle) fehlt
- •Foto des Schadens nicht beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.