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Sonstiges

Straßenschaden melden

Meldung von Schlaglöchern, beschädigten Gehwegen oder defekter Straßenbeleuchtung an das zuständige Straßenbauamt zur Mängelbeseitigung.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Schaden mit Ort und ggf. Foto melden

    Online-Mängelmelder oder telefonisch beim Straßenbauamt.

  2. 2

    Begutachtung durch das Straßenbauamt

    Einstufung der Dringlichkeit (z. B. akute Gefahr).

  3. 3

    Behebung des Schadens

    Je nach Dringlichkeit kurzfristig oder im Rahmen der nächsten Sanierung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Genaue Ortsangabe (z. B. Hausnummer, Beschreibung der Stelle) fehlt
  • Foto des Schadens nicht beigefügt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Schaden an einer öffentlichen Straße oder einem Gehweg feststellen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Genaue Ortsangabe (z. B. Hausnummer, Beschreibung der Stelle) fehlt
  • Foto des Schadens nicht beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Weiterlesen