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Sonstiges

Sondernutzung einer Straße beantragen

Erlaubnis für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus, z. B. für Außengastronomie, Werbeaufsteller oder Container.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Straßenbauamt/Tiefbauamt stellen

    Mit Lageplan, Zeitraum und Beschreibung der Nutzung.

  2. 2

    Prüfung der Verkehrssicherheit

    Ggf. Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde bei Beschilderung.

  3. 3

    Erteilung der Sondernutzungserlaubnis

    Gegen Gebühr, befristet auf den beantragten Zeitraum.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Antrag erst nach Aufstellung der Gegenstände gestellt
  • Lageplan mit genauen Maßen fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Beeinträchtigung des Verkehrs oder der Verkehrssicherheit
  • Fehlende Standsicherheit der aufgestellten Gegenstände

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Gewerbetreibende, Privatpersonen oder Bauunternehmen, die öffentlichen Straßenraum vorübergehend nutzen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst nach Aufstellung der Gegenstände gestellt
  • Lageplan mit genauen Maßen fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Beeinträchtigung des Verkehrs oder der Verkehrssicherheit
  • Fehlende Standsicherheit der aufgestellten Gegenstände

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

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