Sondernutzung einer Straße beantragen
Erlaubnis für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus, z. B. für Außengastronomie, Werbeaufsteller oder Container.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Straßenbauamt/Tiefbauamt stellen
Mit Lageplan, Zeitraum und Beschreibung der Nutzung.
- 2
Prüfung der Verkehrssicherheit
Ggf. Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde bei Beschilderung.
- 3
Erteilung der Sondernutzungserlaubnis
Gegen Gebühr, befristet auf den beantragten Zeitraum.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Aufstellung der Gegenstände gestellt
- • Lageplan mit genauen Maßen fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Beeinträchtigung des Verkehrs oder der Verkehrssicherheit
- • Fehlende Standsicherheit der aufgestellten Gegenstände
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gewerbetreibende, Privatpersonen oder Bauunternehmen, die öffentlichen Straßenraum vorübergehend nutzen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Aufstellung der Gegenstände gestellt
- •Lageplan mit genauen Maßen fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Beeinträchtigung des Verkehrs oder der Verkehrssicherheit
- •Fehlende Standsicherheit der aufgestellten Gegenstände
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.