Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen
Anregung an die Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone, z. B. vor Schulen, Kitas oder in Wohngebieten.
So gehen Sie vor
- 1
Anregung mit Begründung einreichen
Bei der Straßenverkehrsbehörde oder über die Gemeinde, mit Beschreibung der Gefahrenlage.
- 2
Verkehrsschau vor Ort
Gemeinsame Begehung mit Polizei und Straßenbaulastträger.
- 3
Anordnung der Beschilderung
Bei positivem Ergebnis wird die Tempo-30-Zone eingerichtet und beschildert.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 9 Monate
Offiziell: max. ca. 6 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anregung ohne konkrete Gefahrenstellen oder Unfallschwerpunkte begründet
Häufige Ablehnungsgründe
- • Verkehrsrechtliche Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erfüllt
- • Verkehrsschau ergibt keinen Handlungsbedarf
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Bürgerinnen und Bürger, Anwohnerinitiativen, Schulen oder Gemeinderäte.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 30.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anregung ohne konkrete Gefahrenstellen oder Unfallschwerpunkte begründet
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verkehrsrechtliche Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erfüllt
- •Verkehrsschau ergibt keinen Handlungsbedarf
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.