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Verkehr

Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen

Anregung an die Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone, z. B. vor Schulen, Kitas oder in Wohngebieten.

Bearbeitung: ca. 9 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 30.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anregung mit Begründung einreichen

    Bei der Straßenverkehrsbehörde oder über die Gemeinde, mit Beschreibung der Gefahrenlage.

  2. 2

    Verkehrsschau vor Ort

    Gemeinsame Begehung mit Polizei und Straßenbaulastträger.

  3. 3

    Anordnung der Beschilderung

    Bei positivem Ergebnis wird die Tempo-30-Zone eingerichtet und beschildert.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 9 Monate

Offiziell: max. ca. 6 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Anregung ohne konkrete Gefahrenstellen oder Unfallschwerpunkte begründet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verkehrsrechtliche Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erfüllt
  • Verkehrsschau ergibt keinen Handlungsbedarf

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Bürgerinnen und Bürger, Anwohnerinitiativen, Schulen oder Gemeinderäte.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 9 Monate

Erfolgsquote

ca. 30.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anregung ohne konkrete Gefahrenstellen oder Unfallschwerpunkte begründet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verkehrsrechtliche Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erfüllt
  • Verkehrsschau ergibt keinen Handlungsbedarf

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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