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Recht & Justiz

Eröffnung eines Testaments beantragen

Amtliche Eröffnung eines beim Nachlassgericht hinterlegten oder aufgefundenen Testaments nach dem Tod des Erblassers.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Sterbefall mit Testament dem Nachlassgericht melden

    Wer ein Testament in Verwahrung hat, ist zur Ablieferung verpflichtet.

  2. 2

    Eröffnungstermin

    Das Gericht eröffnet das Testament und informiert die Beteiligten.

  3. 3

    Mitteilung an die Beteiligten

    Erben und Vermächtnisnehmer erhalten eine beglaubigte Abschrift des Testaments.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Auffindung eines Testaments nicht dem Nachlassgericht gemeldet (Ablieferungspflicht)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Erben, Vermächtnisnehmer und sonstige am Nachlass Beteiligte.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Auffindung eines Testaments nicht dem Nachlassgericht gemeldet (Ablieferungspflicht)

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Weiterlesen