Eröffnung eines Testaments beantragen
Amtliche Eröffnung eines beim Nachlassgericht hinterlegten oder aufgefundenen Testaments nach dem Tod des Erblassers.
So gehen Sie vor
- 1
Sterbefall mit Testament dem Nachlassgericht melden
Wer ein Testament in Verwahrung hat, ist zur Ablieferung verpflichtet.
- 2
Eröffnungstermin
Das Gericht eröffnet das Testament und informiert die Beteiligten.
- 3
Mitteilung an die Beteiligten
Erben und Vermächtnisnehmer erhalten eine beglaubigte Abschrift des Testaments.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Auffindung eines Testaments nicht dem Nachlassgericht gemeldet (Ablieferungspflicht)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Erben, Vermächtnisnehmer und sonstige am Nachlass Beteiligte.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Auffindung eines Testaments nicht dem Nachlassgericht gemeldet (Ablieferungspflicht)
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.